Kranführerschulungen

In BGV A1 heißt es:
" Der Unternehmer hat die Versicherten über die, bei Ihren Tätigkeiten auftretenden, Gefahren sowie über Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. "

Die Bedienung eines Kranes erfordert ein sehr hohes Maß an Verantwortung.
Die Unachtsamkeit eines Kranführers hat häufig mehr oder weniger große Schäden an den betrieblichen Einrichtungen und Maschinen zur Folge. Erheblich wichtiger ist jedoch die Verantwortung des Kranführers für Leib und Leben der Menschen, die im Umfeld einer Krananlage arbeiten.
Daher liegt es naturgemäß im Interesse eines jeden Unternehmers, dass seine Kranführer gut ausgebildet sind.

Hier bieten wir Ihnen die regelmäßige Schulung Ihres Kranführerpersonals durch unseren Kransachverständigen an. Diese erfolgt nach den Grundsätzen der BGG 921 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern).

Die Schulung erfolgt in Ihren Räumlichkeiten sowie an den vertrauten Krananlagen und besteht aus einem theoretischen Teil von ca. 3 – 4h und einem praktischen Teil von ca. 4h bei flurgesteuerten Kranen. Die theoretische Schulung kann für einen größeren Teilnehmerkreis gleichzeitig erfolgen.
Die praktische Schulung sollte aus Gründen der Effektivität 5 – 7 Teilnehmer nicht überschreiten.
In Abhängigkeit von der Art der Krananlage (z.B. Krane mit Führerhaus oder Gießkrane) sind zusätzliche theoretische und praktische Kenntnisse zu vermitteln.

Da die Schulung in Ihren Räumlichkeiten erfolgt, wird der betriebliche Ablauf nur in geringem Maße gestört und es kann während der Schulung auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens eingegangen werden.

Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.