Kranführerschulungen In BGV A1 heißt es: Die Bedienung eines Kranes erfordert ein sehr hohes Maß an Verantwortung. Hier bieten wir Ihnen die regelmäßige Schulung Ihres Kranführerpersonals durch unseren Kransachverständigen an. Diese erfolgt nach den Grundsätzen der BGG 921 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern). Die Schulung erfolgt in Ihren Räumlichkeiten sowie an den vertrauten Krananlagen und besteht aus einem theoretischen Teil von ca. 3 – 4h und einem praktischen Teil von ca. 4h bei flurgesteuerten Kranen. Die theoretische Schulung kann für einen größeren Teilnehmerkreis gleichzeitig erfolgen. Da die Schulung in Ihren Räumlichkeiten erfolgt, wird der betriebliche Ablauf nur in geringem Maße gestört und es kann während der Schulung auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens eingegangen werden. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot. |